Teilnahmebedingungen Flohmärkte:

• Das Befahren mit motorisierten Fahrzeugen und das Parken von Autos ist NICHT gestattet.

• Sackkarren und kleine unmotorisierte Anhänger dürfen benutzt werden.

• KEIN gewerblicher Verkauf, KEINE Essenswaren

• Standgröße Kinderflohmarkt: 2 Meter

• Beim Kinderflohmarkt dürfen nur Kinderspielzeug und Kinderkleidung angeboten werden.

• Die Veranstaltungsfläche ist NICHT überdacht.

• Jeder Teilnehmer hat in seinem Bereich für Sauberkeit zu sorgen und ist für seinen Abfall verantwortlich.

 

Bei Verstößen kann die Marktleitung Euch des Platzes verweisen.