Teilnahmebedingungen Flohmärkte:
• Das Befahren mit motorisierten Fahrzeugen und das Parken von Autos ist NICHT gestattet.
• Sackkarren und kleine unmotorisierte Anhänger dürfen benutzt werden.
• KEIN gewerblicher Verkauf, KEINE Essenswaren
• Standgröße Kinderflohmarkt: 2 Meter
• Beim Kinderflohmarkt dürfen nur Kinderspielzeug und Kinderkleidung angeboten werden.
• Die Veranstaltungsfläche ist NICHT überdacht.
• Jeder Teilnehmer hat in seinem Bereich für Sauberkeit zu sorgen und ist für seinen Abfall verantwortlich.
Bei Verstößen kann die Marktleitung Euch des Platzes verweisen.